Mit dem Förderwettbewerb „Start-up Transfer.NRW“ soll das große Ausgründungspotenzial der Hochschulen in NRW gefördert werden. Start-ups sollen dazu befähigt werden, innovative Produkte und Dienstleistungen umzusetzen. Gründerinnen, Gründer und Gründungsteams aus Hochschulen können über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten bis zu 270.000 Euro Unterstützung bei der Unternehmensgründung erhalten. Aktuell läuft die zweite Projektrunde.
Gefördert werden
- Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
- die am Markt orientierte Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen und Know-how zu Produkten, Dienstleistungen und Verfahren (Validierung, Proof of Concept, Prototyping)
- die Vorbereitung einer Unternehmensgründung durch die Weiterentwicklung eines Geschäftsplanes für die Gründungs- und frühe Wachstumsphase
- die projektbegleitende Beratung durch einen branchenerfahrenen Coach
Die Förderanträge werden von der Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt. Bis zum 31. Juli 2023 können diese bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden.
Insgesamt stellen die EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2027 hierfür 40 Millionen Euro zur Verfügung. In der vorherigen Förderphase von 2014 bis 2020 wurden im Rahmen von elf Wettbewerbsrunden 239 Anträge von Fachhochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen eingereicht. 120 Vorhaben wurden von der Jury zur Förderung empfohlen und bewilligt.