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Aktuelles : 24.06.2024

Förderung für den Launch digitaler Produkte

Mit dem Go-to-Market-Gutschein unterstützt das Land NRW Start-ups bei der Entwicklung von Prototypen digitaler Produkte. Hierfür werden Zuschüsse bis zu 35.000 Euro gewährt.

Der Weg von der Idee bis zum fertigen Produkt kostet junge Unternehmen viel Zeit und Geld. Land und EU fördern junge Gründungsteams deshalb mit einem neuen Angebot bei der Entwicklung digitaler und nachhaltiger Produkte. Mit dem Go-to-Market Gutschein erhalten Gründerinnen und Gründer aus Nordrhein-Westfalen Unterstützung dabei, digitale Prototypen zu entwickeln und unter realen Marktbedingungen zu testen.

Bei Ausgaben bis zu 50.000 Euro für Fremdleistungen im Rahmen der Prototypenerstellung, sind max. 70 Prozent förderfähig. Das heißt die Zuwendung beträgt maximal 35.000 Euro. Die Bagatellgrenze für eine Förderung liegt bei 15.000 Euro. Die Mittel dafür stammen aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:

  • Fremdleistungen für die direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, Interfacedesign (UI/UX) und die Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte
  • Fremdleistungen für die indirekte Prototypen-Entwicklung mit unmittelbarem Projektbezug: Geschäftsmodellentwicklung, Markt-/Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb (z.B. Strategieberatung, Training und Einführung in Tools)
  • Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren sowie
  • Coachingleistungen und weitere Beratungsleistungen im Sinne der Förderrichtlinie

Das Ziel der Förderung besteht darin, den erfolgreichen Eintritt in den Markt zu erleichtern, indem die Qualität des Prototyps verbessert wird. Dadurch soll das Produkt unter realen Bedingungen auf dem Markt getestet und potenzielle Kundinnen und Kunden sowie Investorinnen und Investoren überzeugt werden. Diese Förderung richtet sich an Start-ups, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt und die ihren Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Projektanträge werden nach Eingang chronologisch bearbeitet und können zunächst bis zum 31. Oktober 2026 bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) abgegeben werden.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Pixabay

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