Rund um die Themen Beschäftigung und betriebliche Optimierung prüfen wir für Sie bei folgenden Programmen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist und begleiten Sie bei der Antragstellung.
Geförderte Unternehmensberatung für KMU
Die Richtlinie zur Unternehmensberatung ersetzt ab Beginn 2023 das bisherige Angebot „Förderung des unternehmerischen Know-hows“. Das Programm bezieht sich auf Themen der Unternehmensführung und zielt auf die Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen.
Was wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen können laut der Richtlinie finanzielle Zuschüsse für eine professionelle Beratung durch externe Fachleute beantragen. Als Gegenstand dieser Beratung sind sämtlichen Themen rund um die Unternehmensführung vorgesehen. Dies können wirtschaftliche, finanzielle, personelle oder organisatorische Themen sein. Zum Beispiel Fragestellungen hinsichtlich
- Fachkräftesicherung und -bindung
- Kosteneinsparungen
- Anpassung des Geschäftsmodells
- Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter
- Chancengleichheit
- Nichtdiskriminierung
- ökologische Nachhaltigkeit
Innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitraums erstellt die Beraterin oder der Berater eine Analyse im Rahmen der vereinbarten Problemstellung, identifiziert Schwachstellen und deren Ursachen. Darauf aufbauend werden Vorschläge zur Verbesserung und zur Umsetzung in die betriebliche Praxis vorlegt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die entstehenden Kosten für die Beratung werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert. Bei der Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Die Förderquote beträgt 50%, wobei der maximale Zuschuss auf 1.750 Euro und fünf Beratungstage begrenzt ist. Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert
Wer ist antragsberechtigt?
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die gemäß der EU-Definition
- rechtlich selbstständig sind,
- ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben,
- weniger als 250 Mitarbeiter*innen beschäftigen,
- einen max. Jahresumsatz von 50 Mio. Euro bzw. eine max. Jahresbilanzsumme von 43 nicht überschreiten.
Wie lange gilt die Richtlinie?
Die Förderrichtlinie gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Innerhalb dieses Zeitraums kann jedes förderberechtigte Unternehmen bis zu fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen. Jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Anträge werden online beim Bundesmat für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt.
Ihre Ansprechpartnerin
Berit Uhlmann
Tel.: 0202 24807-17
uhlmannwf-wuppertalde