Rund ums Thema gewerbliche Investitionen prüfen wir für Sie bei folgenden Programmen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist und begleiten Sie bei der Antragstellung.
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)
Investitionen sind unerlässlich, um die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu stärken. Mit dem „Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm“ erhalten Sie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 45% der Investitionskosten im Zusammenhang mit Ihrem Erweiterungs- oder Modernisierungsvorhaben. Bedingung ist, dass Sie im Rahmen Ihrer Investition sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze sichern oder neue schaffen.
Wer wird gefördert?
Unternehmen haben mit RWP die Möglichkeit nicht rückzahlbare Zuschüsse für ihre betrieblichen Vorhaben zu beantragen.
Angesprochen sind vor allem kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes, die in das Sachanlagevermögen investieren und gleichzeitig Arbeitsplätze/Ausbildungsplätze sichern oder neue schaffen.
Gemäß EU-Definition beschäftigt ein kleines und mittelständisches Unternehmen nicht mehr als 249 Mitarbeiter/innen (Vollzeitstellen) und erwirtschaftet einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro.
Was wird gefördert?
- Errichtung einer Betriebsstätte
- Erweiterung der bestehenden Betriebsstätte
- Erstmaliger Erwerb oder Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 60 Monaten nach Gründung
- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Diversifizierung der Produktion in vorher dort nicht hergestellte Produkte
- Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase
- Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
- Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
- Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
Wie hoch ist die Förderung?
Ob es der Bau einer neuen Produktionshalle oder die Modernisierung des Maschinenparks ist – bei größeren Vorhaben lohnt sich ein Blick auf die RWP-Konditionen. Für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2027 wurden weite Teile Wuppertals in die C2-Gebietskulisse. Einige wenige Quartiere gehören zum D-Fördergebiet: Nordstadt, Südstadt, Zoo, Beek, Siebeneick, Rott und Hilgershöhe. Das hat folgende Auswirkungen auf die Förderquoten:
Für Arbeitsplatz-schaffende Maßnahmen im C2-Gebiet:
Kleine Unternehmen 30%
Mittlere Unternehmen 20%
Große Unternehmen 10% (max. 8,25 Mio. Euro)
Für Arbeitsplatz-schaffende Maßnahmen im D-Gebiet:
Kleine Unternehmen 20%
Mittlere Unternehmen 10%
Dabei gilt:
- Förderanlass Betriebserweiterung / Ausbau der Kapazitäten: Eine Bedingung der Förderung ist, dass im Rahmen der Investition neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden. Dabei muss ein Zuwachs von mind. 10% auf den Arbeitsplatzbestand erreicht werden.
Für C2-Fördergebiete gilt außerdem: Die Förderhöchstsätze werden nur im Falle eines Personalzuwachses von mind. 20% gewährt bzw. wenn es sich um einen Betrieb mit 10% Ausbildungsquote zum Zeitpunkt der Antragsstellung handelt. Andernfalls werden Fördersätze mit einem Abzug von 5% angewendet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kleinstunternehmen, Existenzgründer:innen und Unternehmen in der Gründungsphase. - Kostenbegrenzung: Als förderfähige Kosten werden Investitionen bis zu 600.000 Euro je neu geschaffenem Arbeitsplatz berücksichtigt. Pro gesichertem Arbeitsplatz sind es bis zu 350.000 Euro.
- Die Mindestinvestitionssumme darf 150.000 EUR nicht unterschreiten.
- Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
- Der Durchführungszeitraum beträgt 36 Monate.
Kleine Unternehmen können im Anwendungsbereich der De-minimis-Verordnung bis zu 45% Förderung erhalten.
Ein Beispiel
Ein Unternehmen im C2-Gebiet mit 40 MitarbeiterInnen möchte neue Anlagen im Wert von 3,5 Millionen Euro kaufen. Die Anforderung zur Schaffung neuer Arbeitsplätze wird mit der Einstellung acht neuer Beschäftigter erfüllt. . Bei vier neuen AP, das entspricht einem Nettozuwachs von 10% an sozialvers. AP, beträgt der Fördersatz 25%. .
Nach der Kappungsgrenze der förderfähigen Höchstgrenze mit 600.000 Euro pro neuen Arbeitsplatz, können 2,4 Million Euro der Investitionskosten berücksichtigt werden. Nach der Anwendung des Fördersatzes für kleine Unternehmen, beträgt der Zuschuss im besten Fall 600.000 Euro, die das Unternehmen beim Kauf neuer Anlagen als Zuschuss dazubekommt.
NEU seit 03/2024: Förderung von Transformationstechnologien
Bis zum 31. Dezember 2025 können Investitionsvorhaben auf der Grundlage der BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien vom 20. Juli 2023 (BAnz AT 04.08.2023 B1), in der jeweils geltenden Fassung, gefördert werden. Hierunter fallen z.B. Investitionen zur Herstellung von Ausrüstung und Schlüsselkomponenten, die für den Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind. Dazu zählen u.a. Solarpaneele, Batteriezellen, Windturbinen, Wärmepumpen oder Elektrolyseure.
In diesem Anwendungsbereich unterscheiden sich die Förderquoten etwas. Für kleine Unternehmen sind je nach Förderkulisse bis zu 40 Prozent der Kosten förderfähig. Bei mittleren Unternehmen sind es bis zu 30 Prozent.
Können Sie von RWP profitieren?
Gerne sprechen wir mit Ihnen Ihr konkretes Investitionsvorhaben durch und prüfen schnell, unbürokratisch und kostenlos, ob die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für eine Förderung gegeben sind.
Wenn dieses der Fall ist, begleiten wir Sie gemeinsam mit der NRW.BANK (Öffnet in einem neuen Tab) beim weiteren Antragsprozess.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Entscheidung wird im pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung der landespolitischen Zielsetzungen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel getroffen.
Ihre Ansprechpartnerin
Necla Gündüz
Tel.: 0202 24807-13
guenduezwf-wuppertalde