Rund ums Thema Innovation prüfen wir für Sie bei folgenden Programmen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist und begleiten Sie bei der Antragstellung.
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist das größte Programm der Bundesregierung zur Bezuschussung anwendungsnaher technischer F&E-Projekte des Mittelstands und kooperierenden Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
F&E-Aktivitäten zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen als Einzel- oder Kooperationsprojekt zwischen Unternehmen oder mit einer Forschungseinrichtung. Thematisch gibt es keine Einschränkungen bezüglich Technologiefelder oder Branchen. Neu ist die Förderung von Durchführbarkeitsstudien.
Wer wird gefördert:
Bei Einzelprojekten sind KMU sowie mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern und höchstens 50 Millionen Jahresumsatz förderberechtigt. Ab 2020 können auch mittelständische Unternehmen bis max. 999 Mitarbeitern von der Förderung profitieren, sofern sie mit einem KMU kooperieren.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Die zuwendungsfähigen Kosten für ein Einzelprojekt betragen max. 550.000 EUR. Der Förderanteil liegt zwischen 25% bis 45%.
Die zuwendungsfähigen Kosten bei einem Kooperationsprojekt betragen max. 450.000 EUR pro Unternehmen und max. 220.000 EUR für eine Forschungseinrichtung. Der Förderanteil liegt zwischen 30% und 55%.
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
TIPP: Online-Seminare zum ZIM-Programm:
In der ersten Jahreshälfte bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einige kostenlose, digitale Info-Seminare rund um das ZIM-Förderprogramm an. Themen sind zum Beipiel die Neuerungen im Programm, Beispiele für Kooperationsprojekte oder Anforderungen beim Projektantrag. Alle Termine hier (Öffnet in einem neuen Tab).
Ihre Ansprechpartnerin
Necla Gündüz
Tel.: 0202 24807-13
guenduezwf-wuppertalde
Mittelstand Innovativ & Digital (MID)
Das Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID) des NRW-Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei Neu- und Weiterentwicklungen sowie der Digitalisierung eigener Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren.
Über Gutscheine werden Fördermittel für die Beauftragung externer Fachleute aus Wissenschaft und Technologie bereitgestellt. Unternehmen können also eine anteilige Kostenerstattung für erbrachte Dienstleistungen beantragen.
Drei Gutscheinvarianten
- MID-Analyse: Technologieanalysen für Produkte, Dienstleistungs- oder Fertigungsinnovationen; Externe Experten können z.B. für Machbarkeitsstudien oder Werkstoffanalysen hinzugezogen werden
→ Beratung und Analysen im Vorfeld einer Entwicklung - MID-Digitalisierung: Umsetzung von Digitalisierungsthemen; Externe Begleitung für die (Weiter-)Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen oder Fertigungsverfahren
- MID-Innovation: Für externe, umsetzungsorientierte FuE-Vorhaben; Zum Beispiel für Forschung, Entwicklung und Tests von Prototypen bis zur Markt-/Einsatzreife
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an KMU aus allen Branchen:
- <250 Beschäftigte
- Jahresumsatz ≤ 50 Mio. EUR oder
- Bilanzsumme ≤ 43 Mio. EUR
Wie hoch sind die Förderquoten?
Die Förderquote wird je nach Gutscheinvariante und Unternehmensgröße berechnet. Bei Kleinst- und Kleinunternehmen liegt die max. Förderquote bei 70% der Dienstleistungskosten. Bei mittleren Unternehmen sind es bis zu 50%.
Wie können Unternehmen die Förderung beantragen?
Der Antragsprozess ist zweistufig aufgebaut und beginnt mit einem Losverfahren. Dafür müssen Unternehmen sich registrieren. Bei erfolgreicher Losung muss der offizielle Förderantrag innerhalb von 28 Tagen eingereicht werden. Nicht ausgewählte Unternehmen können im Folgemonat erneut am Losverfahren teilnehmen.
MID-Assistent/in
Kleine Betriebe mit maximal 50 Mitarbeitern, von denen höchstens fünf einen akademischen Abschluss besitzen, können sich Verstärkung holen.
Hochschulabsolventen können als MID-Assistent/in projektbezogen eingestellt werden, um ein bestimmtes Digitalisierungs- oder Innovationsvorhaben umzusetzen. Gefördert wird per Lohnzuschuss für den/die MID-Assistenten/in (max. 22.500 EUR/ Jahr je nach Mitarbeiterzahl und Akademisierungsgrad im Unternehmen). Die Förderung läuft zwei Jahre.
Ihre Ansprechpartnerin
Necla Gündüz
Tel.: 0202 24807-13
guenduezwf-wuppertalde
Eine Übersicht aller aktuellen Programme zum Thema Forschungs- und Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen finden Sie auch im Flyer der NRW.Innovationspartner.