Rund ums Thema Digitalisierung prüfen wir für Sie bei folgenden Programmen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist und begleiten Sie bei der Antragstellung.
Mittelstand Innovativ & Digital (MID)
Das Förderprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID) des NRW-Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei Neu- und Weiterentwicklungen sowie der Digitalisierung eigener Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren. Mittelstand Innovativ & Digital ist in drei Teilbereiche untergliedert.
- MID-Gutscheine (Öffnet in einem neuen Tab): Die Gutscheinförderung ermöglicht eine projektbezogene externe Unterstützung für speziell auf den Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen.
- MID-Assistent*in (Öffnet in einem neuen Tab): Mit der Einstellung einer Hochschulabsolventin oder eines Hochschulabsolventen wird der Wissenstransfer von Hochschulen in den Betrieb hinein gefördert.
- MID-Digitale Sicherheit (Öffnet in einem neuen Tab): Ob Investitionen in IT-Schutzsoftware oder Mitarbeiterschulungen – gefördert werden Unternehmen, die sich besser gegen Internetkriminalität schützen möchten.
1. MID-Gutscheine
Über Gutscheine werden Fördermittel für die Beauftragung externer Fachleute aus Wissenschaft und Technologie bereitgestellt. Unternehmen können also eine anteilige Kostenerstattung für erbrachte Dienstleistungen beantragen.
Es gibt drei Gutscheinvarianten
- MID-Analyse: Technologieanalysen für Produkte, Dienstleistungs- oder Fertigungsinnovationen; Externe Experten können zum Beispiel für Machbarkeitsstudien oder Werkstoffanalysen hinzugezogen werden
→ Beratung und Analysen im Vorfeld einer Entwicklung - MID-Digitalisierung: Umsetzung von Digitalisierungsthemen; Externe Begleitung für die (Weiter-)Entwicklung digitaler Produkte, Dienstleistungen oder Fertigungsverfahren; Digitalisierung von Prozessen und Anschaffung branchenspezifischer Hard- und Software wie z.B. CAD-Programme oder Dokumentenmanagement-Software
→ Zielt auf die konkrete Umsetzung ab - MID-Innovation: Für externe, umsetzungsorientierte FuE-Vorhaben; Zum Beispiel für Forschung, Entwicklung und Tests von Prototypen bis zur Markt-/Einsatzreife
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an KMU aus allen Branchen:
- <250 Beschäftigte
- Jahresumsatz ≤ 50 Mio. EUR oder
- Bilanzsumme ≤ 43 Mio. EUR
Wie hoch sind die Förderquoten?
Die Förderquote wird je nach Gutscheinvariante und Unternehmensgröße berechnet. Bei Kleinst- und Kleinunternehmen liegt die max. Förderquote bei 70% der Dienstleistungskosten. Bei mittleren Unternehmen sind es bis zu 50%. Der Antragsprozess ist zweistufig aufgebaut und beginnt mit einem Losverfahren. Dafür müssen Unternehmen sich registrieren. Bei erfolgreicher Losung muss der offizielle Förderantrag innerhalb von 28 Tagen eingereicht werden. Nicht ausgewählte Unternehmen können im Folgemonat erneut am Losverfahren teilnehmen.
2. MID-Assistent*in
Kleine Betriebe mit maximal 50 Mitarbeitern, von denen höchstens fünf einen akademischen Abschluss besitzen, können sich Verstärkung holen. Hochschulabsolventen können als MID-Assistent/in projektbezogen eingestellt werden, um ein bestimmtes Digitalisierungs- oder Innovationsvorhaben umzusetzen. Gefördert wird per Lohnzuschuss für den/die MID-Assistenten/in (max. 22.500 EUR/ Jahr je nach Mitarbeiterzahl und Akademisierungsgrad im Unternehmen). Die Förderung läuft zwei Jahre.
Auch projektbezoge Vorhaben zur Transformation zu klimaverträglichen, nachhaltigen Technologien im Unternehmen sind durch die MID-Assistent*in förderfähig. Zusätzlich wird die Fördersumme um 3.000 Euro erhöht, um der Inflationsentwicklung Rechnung zu tragen.
3. MID-Digitale Sicherheit
Bei allen Vorteilen stellen digitale Anwendungen auch ein Sicherheitsrisiko dar. Cyber-Kriminalität ist ein ernsthaftes Problem, das in Zukunft sicherlich noch relevanter wird. Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) wird daher um den Themenbereich Digitale Sicherheit erweitert.
Was wird gefördert?
Das Teilprogramm fördert Maßnahmen in drei verschiedenen Schwerpunkten, die beliebig miteinander kombiniert werden können:
- Unternehmen können mithilfe der Förderung eine Analyse des Ist-Zustandes der IT-Sicherheit durchführen lassen und Maßnahmen ergreifen, um die dadurch erkannten Schwachstellen zu beheben.
- Es werden Schulungen der Mitarbeitenden gefördert, um diese für digitale Sicherheit zu sensibilisieren und gezielt fortzubilden.
- Die Anschaffung von Software für den IT-Basisschutz (z. B. Firewalls, Anti-Viren- und Anti-Ransom-Software) wird gefördert.
Wer wird gefördert?
Förderfähig sind Unternehmen mit
- Sitz in Nordrhein-Westfalen,
- weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Vollzeitäquivalent)
- Jahresumsatz von max. 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von max. 43 Millionen Euro
Wie hoch ist die Förderung?
Wie bei den MiD-Gutscheinen liegt die max. Förderquote bei Kleinst- und Kleinunternehmen bei 70% der Dienstleistungskosten. Bei mittleren Unternehmen sind es bis zu 50%. Der Antragsprozess ist ebenfalls zweistufig aufgebaut und beginnt mit einem Losverfahren. Dafür müssen Unternehmen sich registrieren. Bei erfolgreicher Losung muss der offizielle Förderantrag innerhalb von 28 Tagen eingereicht werden. Nicht ausgewählte Unternehmen können im Folgemonat erneut am Losverfahren teilnehmen.
Ihre Ansprechpartnerin
Necla Gündüz
Tel.: 0202 24807-13
guenduezwf-wuppertalde
"go-digital" - Für die digitale Zukunft des Mittelstands
Das Förderprogramm go-digital unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis 100 Beschäftigte sowie Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse.
Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Digitalisierung des Geschäftsalltags, Online-Handel und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten. Den Unternehmen stehen autorisierte Berater:innen zur Seite, die die Digitalisierungsprojekte fachlich bei der Konzeption und Umsetzung begleiten.
Was wird gefördert?
Die Maßnahmen müssen mindestens einem der folgenden fünf Module zugeordnet sein:
- Digitalisierungsstrategie: Ziel ist die Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder -prozesse auf Basis von Bedürfnisanalyse, Machbarkeitsstudie und Risikoabschätzung.
- Digitalisierte Geschäftsprozesse: Ziel ist der Aufbau digitaler Arbeitsabläufe und die Etablierung sicherer elektronischer und mobiler Prozesse. Einsatzbereiche können z.B. Logistik, Versand- und Retourenmanagement oder Zahlungsverfahren sein.
- Digitale Markterschließung: Ziel ist die Unterstützung bei der Erschließung neuer Kundengruppen oder Marktsegmenten sowie die Vermarktung über neue Kanäle, z.B. im Rahmen einer Social Media Strategie. Nicht in die Förderung eingeschlossen ist hingegen der Aufbau bzw. die Überarbeitung einer Website.
- IT-Sicherheit: Ziel ist es, das Risiko von Cyberkriminalität zu mindern und der selbstständige Betrieb von geeigneten IT-Sicherheitsmaßnahmen.
- Datenkompetenz: Ziel ist der sichere Umgang mit Daten hinsichtlich Erfassung, Erzeugung und Auswertung unter Berücksichtigung rechtlicher und sicherheitstechnischer Aspekte.
Was leisten die Beratungsunternehmen?
Die Beratungsleistung, um diese Ziele zu erreichen, besteht aus zwei Schritten. Zunächst wird eine Potenzialanalyse aufgestellt (optional) und ein Realisierungskonzept erstellt. Im zweiten Step wird das Konzept finalisiert und umgesetzt. Die Beratungsunternehmen begleiten die Unternehmen mit ihrem Know-how bei Konzeption und Umsetzung der Projekte und übernehmen die Formalitäten, zum Beispiel die Beantragung der Fördermittel, Abrechnungen und die notwendigen Berichte für den Verwendungsnachweis.
Auf der Homepage www.bmwi-go-digital.de (Öffnet in einem neuen Tab) werden alle autorisierten Beratungsunternehmen mit Kontaktdaten und den autorisierten Beratungsmodulen veröffentlicht.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Handwerksbetriebe, die
- unter 100 Beschäftigte haben
- max. 20 Millionen Euro Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme ausweisen
- nach der De-minimis-Verordnung förderfähig sind
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Beratungsleistung wird zu 50 Prozent gefördert (bei einem max. Beratertagessatz von 1.100 Euro). Der Förderumfang beträgt max. 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten (max. Förderhöhe 16.500 Euro). Die Beratertage können thematisch auf mehrere Module aufgeteilt werden. Innerhalb von sechs Monaten sollte ein Projekt abgeschlossen werden.
Wie lange läuft die Förderung?
Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2024.
Tipp: Mit dem Programm kann auch die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen finanziell unterstützt werden. Hierzu zählt vor allem der Aufbau und die Einrichtung der zugehörigen Hardware. Software, die dabei zum Einsatz kommt und über die gängigen Standards hinausgeht, ist ebenfalls förderfähig.
Von der Förderung ausgeschlossen sind dagegen reine Investitionsmaßnahmen in Hard- und Standardsoftware.
Ihre Ansprechpartnerin
Necla Gündüz
Tel.: 0202 24807-13
guenduezwf-wuppertalde
INQA-Beratung
Unter dem Titel „INQA-Coaching“ ist 2023 ein neues, bundesweites Förderprogramm für KMU an den Start gegangen. Thematisch dockt die INQA-Förderung an die ausgelaufenen Programme von unternehmens:wert Mensch an. Das Programm fördert Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen, die sich hinsichtlich ihrer mitarbeiterorientierten Personalpolitik und Innovationsfähigkeit weiterentwickeln möchten. Der Fokus liegt auf dem Veränderungsbedarf im digitalen Wandel und dem Erlernen einer agilen Methode.
Was sind Themen der Beratung?
INQA steht für die Initiative „Neue Qualität der Arbeit“. Durch eine individuelle Beratung durch externe Fachleute werden Unternehmen unterstützt, ihre Personalpolitik und Arbeitsorganisation zu verbessern. Es soll eine innovationsförderliche Unternehmenskultur etabliert werden sowie ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet werden. Dazu sollen die Einsatzmöglichkeiten der Digitalisierung gefördert werden. Bei der Erarbeitung neuer Konzepte werden die Beschäftigten im Betrieb und die Unternehmensführung gleichermaßen eingebunden. Durch den gemeinsamen Findungsprozess wird die Bereitschaft zur Umsetzung der neuen Maßnahmen erhöht.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die
- ihren Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland haben,
- seit mind. zwei Jahren bestehen,
- mind. eine/n Beschäftigte/n in Vollzeit bzw. max. 249 Beschäftigte haben (ohne Azubis gerechnet),
- einen max. Jahresumsatz von 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. Euro nicht überschreiten.
Auch Angehörige Freier Berufe können die Förderung bekommen, sofern die Bedingungen zutreffen.
Wie wird gefördert?
Die Unterstützung erfolgt als anteiliger Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Förderquote beträgt 80 Prozent. Dabei darf die Beratung höchstens zwölf Tage umfassen, wobei ein Beratungstag max. 1200 Euro netto kosten darf.
Bei der Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF Plus).
Wie läuft die Beratung ab?
Sogenannte INQA-Beratungsstellen (IBS) prüfen zunächst, ob ein Unternehmen förderfähig und welcher Bedarf besteht ist. Fällt die Prüfung positiv aus, wird ein Beratungsscheck ausgestellt. Außerdem hilft die IBS bei administrativen Vorgängen wie Antragstellung und Abrechnung. Den Unternehmen steht ein Pool qualifizierter Coaches zur Verfügung, die die Beratung im Betrieb durchführen. Hierbei gibt es drei Stufen:
- Initialphase: Definition von Themenfelder und Zielen
- Innovationsphase: Umsetzung des Arbeitsprogramms
- Lernphase: Auswertung der Ergebnisse
Der Beratungsprozess darf max. 12 Tage à acht Stunden andauern und muss innerhalb von sieben Monaten abgeschlossen werden. Nach dem Ende der Beratung erfolgt noch ein Ergebnisgespräch mit der INQA-Beratungsstelle.
Wie lange gilt die Förderrichtlinie?
Das Programm läuft bis Ende 2027. In dieser Förderperiode können Unternehmen bis zu fünf Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Innerhalb eines Jahres jedoch maximal zwei in sich abgeschlossene Beratungen.
Eine Übersicht aller aktuellen Programme zum Thema Digitalisierung für kleine und mittlere Unternehmen finden Sie auch im Flyer der NRW.Innovationspartner.