Aufgaben der Bürgermeister und Bürgermeisterin
Die Bürgermeister und Bürgermeisterin sind bis zum Ende der Wahlperiode des Stadtrates (Herbst 2025) gewählt und vertreten den Oberbürgermeister bei repräsentativen Terminen sowie bei der Leitung der Ratssitzung. Dafür erhalten sie kein Gehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung.
Die Bürgermeister und Bürgermeisterin übernehmen sehr viele repräsentative Termine des Oberbürgermeisters. Dazu gehören zum Beispiel Gratulationen zu Ehejubiläen oder 100. Geburtstagen, Grußworte auf Veranstaltungen (z. B. Eröffnung von Festen, Grundsteinlegungen) oder der Empfang von offiziellen Gästen der Stadt im Rathaus.