Uwe Schneidewind ist am 27. September 2020 mit 53,50 Prozent direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt worden. Seine Amtszeit als Oberbürgermeister beträgt fünf Jahre.
Die Aufgaben und Funktionen des Oberbürgermeisters sind in der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung (Öffnet in einem neuen Tab) genau geregelt. Als kommunaler Wahlbeamter ist er:
- Chef der Stadtverwaltung
- Vorsitzender des Stadtrats
- Erster Repräsentant der Stadt
Chef der Verwaltung
Kernverwaltung
Der Oberbürgermeister leitet die Stadtverwaltung. Das heißt er entscheidet über die innere Organisation und verteilt „die Geschäfte“ der Verwaltung. Er ist damit der oberste Vorgesetzte der rund 5.000 städtischen Mitarbeiter/innen.
Unterstützt wird er in seiner Leitungsaufgabe durch den Verwaltungsvorstand (Öffnet in einem neuen Tab), der aus dem Stadtdirektor und den vier Beigeordneten besteht.
Gemeinsam mit der Fachverwaltung entwickelt er Ideen, wie sich Wuppertal künftig entwickeln soll, und speist diese über Vorlagen in die politische Debatte in Stadtrat und Bezirksvertretungen ein. In der Öffentlichkeit informiert er über die Arbeit der Verwaltung und bezieht inhaltliche Position zu wichtigen Themen.
Als Verwaltungschef trägt er die Verantwortung dafür, dass Beschlüsse des Stadtrates und der Bezirksvertretungen vorbereitet und von den Mitarbeiter/innen umgesetzt werden. Er kann Beschlüssen des Rates widersprechen oder diese beanstanden, wenn er der Auffassung ist, dass sie gegen geltendes Recht verstoßen. Auch kann er das Rechnungsprüfungsamt als unabhängige Kontrollstelle beauftragen, Vorgänge in der Verwaltung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen.
Städtische Töchter
Neben der „Kernverwaltung“ nimmt er auch Einfluss auf die Steuerung städtischer Gesellschaften und Beteiligungen, in denen er oder eine von ihm beauftragte Vertretung Mitglied im Aufsichts/Verwaltungsrat, einer Gesellschafterversammlung oder einem anderen Steuerungsgremium ist. Die städtischen Beteiligungen übernehmen wichtige Funktionen der Daseinsvorsorge für die Bürger/innen. Dazu gehören etwa die Energieversorgung, die Wirtschaftsförderung oder die Straßenreinigung.
Stelle für Anregungen und Beschwerden
Auch nimmt er als Dienstvorgesetzter Anregungen, Kritik und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger entgegen und sorgt dafür, dass diese innerhalb der Verwaltung bearbeitet werden.
Über die beim Oberbürgermeister angesiedelte Stabsstelle "Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement" (Öffnet in einem neuen Tab) können Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungs- und Planungsprozessen teilhaben.
Vorsitzender des Stadtrats
Uwe Schneidewind ist durch seine Wahl zum Oberbürgermeister Vorsitzender des Stadtrates und auch des Hauptausschusses. Er beruft den Stadtrat ein, schlägt eine Tagesordnung vor und leitet die Sitzungen. In der Sitzung beantwortet er Anfragen und bezieht gemeinsam mit dem Verwaltungsvorstand Stellung zu politischen Anträgen der Ratsmitglieder.
In der Ratssitzung hat er ein Stimmrecht und kann an den Abstimmungen teilnehmen, sofern die Gemeindeordnung dies nicht wie zum Beispiel bei der Besetzung von Ratsausschüssen ausdrücklich ausschließt.
Erster Repräsentant der Stadt
Der Oberbürgermeister repräsentiert die Stadt nach außen. Er ist das „Gesicht“ Wuppertals in der Öffentlichkeit, gegenüber Bundes- und Landesbehörden und anderen Institutionen. Er ist erste Ansprechperson für Politik, Wirtschaft und Kultur und kann Vereinbarungen und Verträge unterschreiben, die für die Stadt verbindlich sind.
Der Oberbürgermeister besucht stadtweit viele Veranstaltungen, eröffnet Feste und hält Grußworte und Reden auf Empfängen. Aufgrund der vielen Terminanfragen wird er bei dieser Aufgabe von den ehrenamtlichen Bürgermeister*innen unterstützt.
Zu seiner Arbeit gehört auch die Verleihung des Ehrenrings der Stadt Wuppertal und anderer Auszeichnungen an Menschen, die sich in außergewöhnlichem Maße für Wuppertal eingesetzt haben.