Erklär-Video zum Thema "Loverboys"
zur Verfügung gestellt vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
Nein heißt Nein: Endlich ein Paradigmenwechsel im Strafrecht
Der Bundestag hat am 7. Juli 2016 den Grundsatz "Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht verankert und somit eine Verbesserung der sexuellen Selbstbestimmung erwirkt. Alle sexuellen Handlungen, die gegen den "erkennbaren Willen" einer anderen Person vorgenommen werden, stehen damit unter Strafe.