Da die Gesamtschulen auch künftig mit erheblichen Anmeldeüberhängen rechnen, haben die Schulleiter*innen in Absprache mit dem Schulträger und der Schulaufsicht den sechs Gesamtschulen bestimmte Grundschulen zugeordnet. Mit dieser empfehlenden Zuordnung ist weder eine Aufnahmegarantie noch eine Verpflichtung zur Anmeldung an einer bestimmten Gesamtschule verbunden. Im Folgenden sind die Grundschulen geordnet nach Stadtbezirken aufgelistet: