Grund- und Förderschulen mit offenem Ganztag
Die Landesregierung verfolgt mit der offenen Ganztagsschule im Primarbereich folgende Ziele: Verbesserung der Bildungsqualität und mehr individuelle Förderung, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Ganztagsangebote aus einer Hand unter dem Dach der Schule.
Der Rat der Stadt Wuppertal hat am 15.12.2003 die schrittweise Einrichtung offener Ganztagsplätze beschlossen. Ab dem Schuljahr 2020/2021 verfügen rund 36 % aller Kinder in der Primarstufe an Grund- und Förderschulen über einen Ganztagsbetreuungsplatz.
Schulen mit offenem Ganztag
Die ersten 9 Grundschulen gingen im Schuljahr 2004 / 05 mit rund 575 Plätzen an den Start. Zwischenzeitlich wurde die Anzahl der Plätze und der beteiligten Schulen bereits mehrfach erweitert. Mit dem Schuljahr 2020/2021 sind es rund 5.058 Plätze an 48 Grund- und an 3 Förderschulen.
Voraussetzungen für die Teilnahme am offenen Ganztag
Die Teilnahme am offenen Ganztag ist freiwillig und kommt durch einen Vertrag zwischen den Erziehungsberechtigten und der Stadt Wuppertal zustande. Der Vertrag bindet für die Dauer eines Schuljahres. Die Durchführung der offenen Ganztagsschule ist keine „schulische Veranstaltung“. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn nicht von Elternseite zum Schuljahresende gekündigt wird. Stichtag für die Kündigung ist der 30.04. eines Jahres.