§17 AO-SF
Die Klassenkonferenz überprüft bei Bedarf, mindestens einmal jährlich, ob der festgestellte Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und der festgelegte Förderschwerpunkt weiterhin bestehen. (AO-SF § 17 Absatz 1)
Die Klassenkonferenz hat die Aufgabe, jedes Jahr kritisch zu überprüfen, ob weiterhin sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf besteht. Diese Einschätzung kann durch standardisierte oder informelle Tests gestützt werden. Grundsätzlich sollte eine Evaluation der Förderpläne stattfinden, um zu überprüfen, ob die Schülerin oder der Schüler die individuellen Entwicklungsziele erreicht hat.
Als weitere Hilfemaßnahmen gibt es die untenstehenden Bögen, die in der Klassenkonferenz diskutiert werden können, um das Fortbestehen des Unterstützungsbedarfes zu überprüfen.
Verpflichtend auszufüllen ist das Formular des Ministeriums für Schule und Bildung. Dieses ist Teil der Schülerakte und in der Schule aufzubewahren.
Jährliche Überprüfung
- Verpflichtendes Formular: Jährliche Überprüfung (PDF-Format)PDF-Datei857,56 kB
- FAQs "Jährliche Überprüfung" (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verpflichtendes Formular: Jährliche Überprüfung (Word)DOCX-Datei26,94 kB
- Förderschwerpunkt Emotionale und soziale EntwicklungPDF-Datei228,45 kB
- Förderschwerpunkt LernenPDF-Datei119,62 kB
- Förderschwerpunkt Geistige EntwicklungPDF-Datei227,54 kB
- Förderschwerpunkt SprachePDF-Datei288,71 kB
- Förderschwerpunkt Hören und KommunikationPDF-Datei228,36 kB
- Förderschwerpunkt SehenPDF-Datei228,24 kB
- Förderschwerpunkt Körperliche und motorische EntwicklungPDF-Datei287,89 kB