Bereits bei der Anmeldung ihres schulpflichtigen Kindes zur Schule können die Eltern den Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs stellen:
1. in der zuständigen Grundschule,
2. in einer Förderschule (nur bei einem vermuteten Unterstützungsbedarf in den Bereichen Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation sowie Sehen).