Aufgaben
Das Schulamt nimmt die Dienst- und Fachaufsicht über die 57 Grundschulen sowie die Fachaufsicht über die 5 Hauptschulen und 7 Förderschulen für die Stadt Wuppertal wahr.
Zum schulfachlichen Dienstbereich gehören insbesondere die pädagogischen, unterrichtsfachlichen, schul- und unterrichtsorganisatorischen Angelegenheiten im Bereich der Grundschulen einschließlich der dienstrechtlichen Entscheidungskompetenz.
Zum verwaltungsfachlichen Dienstbereich gehören die allgemeinen Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten nach Maßgabe der dem Schulamt aufgrund gesetzlicher Vorschriften übertragenen Aufgaben.
Zu den gemeinsamen Angelegenheiten zählen die Leitung des Schulamtes und solche Aufgaben, die sowohl den schulfachlichen als auch den verwaltungsfachlichen Bereich betreffen.
Zuständigkeiten
Eine Übersicht über verschiedene Zuständigkeiten des verwaltungsfachlichen Bereichs erhalten Sie unter „Rathaus online“.
Schulaufsicht für die Grund-, Haupt und Förderschulen
Das Schulwesen untersteht der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen. Für die Grund-, Haupt- und Förderschulen übernehmen diese Aufgabe die unteren Schulaufsichtsbehörden.