§ 1
Der Von der Heydt-Kulturpreis und der Förderpreis der Stadt Wuppertal werden in der Regel alle zwei Jahre für hervorragendes kulturelles Schaffen verliehen.
§ 2
Die Preise werden verliehen für besondere Leistungen auf folgenden Gebieten:
Bildende Kunst, Design und Architektur
Literatur, Musik, Tanz, Theater und Film
Kulturmanagement
Wissenschaft und Forschung
§ 3
Die Preise werden an Personen vergeben, die durch ihr Leben und Wirken mit dem Bergischen Land verbunden sind.
§ 4
Der Von der Heydt-Kulturpreis wird in Höhe von 12.500 EUR verliehen, der Förderpreis der Stadt Wuppertal in Höhe von 5.000 EUR.
§ 5
Die Wahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt:
1. durch ein Kuratorium, das aus 13 Mitgliedern besteht. Der Kulturausschuss beruft in dieses Gremium 8 fachkundige Bürger und Bürgerinnen. Vertretungen sind ausgeschlossen. Die Fraktionen des Rates benennen fünf weitere Mitglieder für das Kuratorium.
2. Der Kulturdezernent/die Kulturdezernentin nimmt an den Sitzungen des Kuratoriums mit beratender Stimme teil.
3. Die Amtsdauer des Kuratoriums entspricht der Amtsdauer des Rates der Stadt.
4. Das Kuratorium kann auch Gutachten einholen.
§ 6
Das Kuratorium gibt seine Entscheidungen öffentlich bekannt.
Die Entscheidungen des Kuratoriums sind abschließend. Sie unterliegen nicht der Genehmigung des Rates der Stadt oder seiner Ausschüsse und sind juristisch nicht anfechtbar.
§ 7
Das Kuratorium gibt sich eine Geschäftsordnung, die weitere Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich des Vorschlagsrechtes und der Abstimmung regelt.
Wuppertal, Februar 2016