Zwischenzähler - Nicht eingeleitete Schmutzwassermenge
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Zwischenzähler - Nicht eingeleitete Schmutzwassermenge
Datum der Meldung:
Hinweis
Hier können Sie die
nicht eingeleitete Schmutzwassermenge
eintragen, wenn
- Sie dem Steueramt den Einbau eines Zwischenzählers angezeigt
- bzw. diese im vergangenen Abrechnungszeitraum mitgeteilt haben
Kassenzeichen
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Grundstück
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Es handelt sich um eine Pflichtangabe.
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