Wuppertal / Denkmalliste

Denkmalliste

Details

Waldemarstraße 3 - Villa Friedländer
Adresse Waldemarstr. 3
Stadtbezirk Heckinghausen
Denkmalnummer 2616
Eintragungsdatum 15.12.1992
Schutzumfang gesamte Gebäude einschließlich der historischen Innenausstattung und der Einfriedung.
Klassifizierung Denkmal
Beschreibung
Das Objekt Waldemarstraße 3 ist ein zweigeschossiges Wohnhaus mit flachem Walmdach. Das Gebäude besitzt glatt verputzte Fassaden und wurde in Massivbauweise in den Jahren 1927/28 durch den Architekten Hans Heinz Lüttgen (Architekt, Innenarchitekt, Maler 01.07.1927 - 12.09.2016) für Hans Georg Friedländer erbaut. Der im wesentlichen längsrechteckige Baukörper wird auf der Ostseite durch einen weiteren rechteckigen Baublock ergänzt, der die Garage und die Dienstbotenwohnung aufnimmt. Auf der Westseite und der Südseite ragt die Terrasse im Erdgeschoss etwas über die Umrisse des Baukörpers hinaus. Der Baukörper wird auf dieser Seite durch die Terrassen etwas aufgelockert. Die Gebäudeecken sind abgerundet, eine vorkragende Platte, die ein Flachdach vortäuscht, nimmt diese Form auf. Der Hauseingang liegt auf der Ostseite des Gebäudes. An einer Seite der Türöffnung sowie darüber befindet sich ein zweiteiliges glattes Gesims, welches bis zur südöstlichen Gebäudeecke fortgeführt ist. Die Fenster auf dieser Seite des Gebäudes, wie auch auf den anderen Seiten, werden in ihrer Position durch die Erfordernisse bestimmt, welche die Innenraumdisposition mit sich bringt. Die Fassadengestaltung folgt also in diesem Punkt den Bedürfnissen der Bewohner und wurde aus dem Gebäudeinneren hergeleitet. Der größte Teil der östlichen Hauswand wird durch den schon erwähnten Garagenanbau verdeckt. Auf der Vorderseite des Anbaus befindet sich über dem Garagentor ein vorkragender Balkon, eine großflächige Fenster-Tür-Gruppe erlaubt hier den Zugang. Im Erdgeschoss der Garage befindet sich neben dem Garagentor der Dienstboteneingang. Auf der Südseite des Gebäudes befinden sich im Erdgeschoss kleine, quadratische Fenster, die zum Teil zu einem Fensterband zusammengefasst sind. An der Südwestecke im Erdgeschoss sowie im Obergeschoss an beiden Gebäudeecken befinden sich mehrteilige Fensterbänder mit eingestellten Pfeilern, die um die Ecken herumgeführt sind. An der Südwestecke befinden sich in beiden Geschossen Terrassen mit gemauerter Brüstung, die optisch wiederum zur hangabwärts gelegenen Westseite überleiten. Die Erdgeschossterrasse ist vom Garten her über eine auf der Südseite gelegenen Treppe zugänglich. Auf der Westseite ist durch die Neigung des Geländes auch das Kellergeschoss vollständig sichtbar. Es ist mit Bruchsteinen verkleidet und setzt sich deutlich von der darüber liegenden glatt verputzten Fassade ab. Während der linke Teil dieser Fassade ohne Versprung über dem Kellergeschoss emporragt, springt der rechte Teil deutlich zurück. Diesem Bereich der Fassade sind die beiden Terrassen vorgelagert. Im linken Fassendenabschnitt befindet sich im Erdgeschoss ein mehrteiliges Fensterband mit eingestellten Pfeilern, das um zwei Gebäudeecken herumgeführt ist. Darüber befindet sich im Obergeschoss ein mehrfaches dreiteiliges Fenster. Als oberer Abschluss der Fassade ist, wie auf allen anderen Seiten auch, die vorkragende Dachplatte anzusehen. Auf der Nordseite ist das mit Bruchsteinen verkleidete Kellergeschoss sichtbar, den oberen Abschluss dieser Verkleidung bildet ein Gurtgesims, das aus Beton erstellt wurde und die Putzflächen von den Bruchsteinflächen trennt. Auffällig ist auf dieser Seite die unterschiedliche Ausführung und Bearbeitung der Bruchsteinflächen, die zum Teil noch vom Vorgängerbau stammen könnten. Im Erdgeschoss und im Obergeschoss verteilen sich die Fensteröffnungen unregelmäßig über die Fassadenfläche, eine systematische Anordnung ist nicht erkennbar. An der Nordostecke des Hauptkörpers befindet sich die Rückseite es Garagenbaues, der leicht vorspringt und nicht mit der Fassade auf einer Flucht liegt. Das Gebäude ist typischer Vertreter der Stilrichtung des sog. Neuen Bauens. Erhaltung und Nutzung liegen gemäß § 2 (1) DSchG aus wissenschaftlichen, städtebaulichen und stadthistorischen Gründen im öffentlichen Interesse. Die Unterschutzstellung erstreckt sich auf das gesamte Gebäude einschließlich der Einfriedung .... (Mo)