Adresse | Neumarkt ~ |
Stadtbezirk | Elberfeld |
Denkmalnummer | 4135 |
Eintragungsdatum | 30.03.2000 |
Schutzumfang | gesamtes Objekt |
Klassifizierung | Denkmal |
Beschreibung Bei dem Objekt Jubiläumsbrunnen (Neumarkt) handelt es sich um einen 11,5 m hohen Brunnen aus rotem Mainsandstein. Er wurde 1900/1901 vom Düsseldorfer Bildhauer Leo Müsch als Nachbildung des Neptunbrunnens auf dem Domplatz von Trient geschaffen und war ein Geschenk des Elberfelder Verschönerungsvereins anlässlich seines 25-jährigen Bestehens im Jahre 1895. Über einem Stufenunterbau befindet sich ein mehrfach geschwungenes Becken von 8 m Durchmesser. Hier sind Meeresgötter, Nixen und Seeungetüme dargestellt. Darüber erhebt sich ein dreigeschossiger Aufbau, belebt mit Tritonen, Putten und Delphinen, gekrönt von einem etwa 3 m hohen Neptun samt Zubehör. Die Freizügigkeit der Darstellung führte zu erheblicher Aufregung und Ende Oktober 1901 sogar zu einer teilweisen Zerstörung, die sich, wie die zeitgenössische Presse feststellte, insbesondere "gegen die Symbole der Männlichkeit" richtete. Letztlich jedoch entschied die Elberfelder Stadtverordnetenversammlung im Jahre 1902, den Brunnen in seiner jetzigen Gestalt zu belassen. Der Bildhauer Leo Müsch (1846-1911) hatte an der Düsseldorfer Akademie studiert und in Elberfeld außer dem Jubiläumsbrunnen noch das Grabdenkmal für Adolf Jaeger, Elberfelder Oberbürgermeister 1873-1899, auf dem lutherischen Friedhof an der Hochstraße geschaffen. Der Brunnen ist ein herausragendes Beispiel für die Bildhauerkunst des Historismus (realistische Darstellung antikisierender Motive). Als Geschenk des Elberfelder Verschönerungsvereins erinnert er an die für das Selbstverständnis der städtischen Elite typische Tradition, die reiche Familien in so genannten Verschönerungsvereinen zusammenführte, um wichtige Aufgaben der Stadtgestaltung wahrzunehmen. Als weitere wesentliche Ergebnisse dieses nachhaltigen Gestaltungswillens sind u.a. die vielfältigen Park- und Grünflächenanlagen (Hardt/Barmer Anlagen) im gesamten Stadtgebiet zu betrachten. Erhaltung und Nutzung des "Jubiläumsbrunnens" liegen daher gemäß § 2 (1) DSchG aus städtebaulichen, künstlerischen, wissenschaftlichen und stadthistorischen Gründen im öffentlichen Interesse. Die Unterschutzstellung erstreckt sich auf das gesamte Objekt. (Haltaufderheide) |