Adresse | Hubertusallee 30 |
Stadtbezirk | Elberfeld-West |
Denkmalnummer | 788 |
Eintragungsdatum | 18.10.2000 |
Schutzumfang | gesamtes Gebäude |
Klassifizierung | Denkmal |
Beschreibung Der Musikpavillon (die Konzertmuschel - beide Benennungen laut Bauantragstellung) im Wuppertaler Zoo wurde 1956/57 nach einem Entwurf des Architekten Erwin Grau, Vohwinkel, errichtet. Der Nachfolgebau des gründerzeitlichen Musikpavillons nimmt im Vergleich zu diesem einen leicht in östlicher Richtung versetzten Standort ein. Auf Grund der Lage im Eingangsbereich des Zoogeländes sind dem Baukörper im rückwärtigen Bereich Besuchertoiletten integriert worden. Der Pavillon ist über hyperbelbogigem Grundriss errichtet, während die Begrenzungslinie im Aufriss einem Kreisbogen folgt und die filigrane, von schlanken Stützen getragene Dachschale als Kegelabschnitt konstruiert ist. Für die aufwändigen statischen Berechnungen zeichnete das Büro Dyckerhoff & Widmann, Düsseldorf, verantwortlich. Das genannte Objekt ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und die Stadt Wuppertal als Zeugnis für die Architektur der Nachkriegszeit. Für die Erhaltung und Nutzung des Musikpavillons liegen wissenschaftliche, insbesondere architektur- und ortshistorische Gründe vor. Das Objekt ist ein unverändert erhaltenes, authentisches Zeugnis für die Architektur der 1950er Jahren und dokumentiert anschaulich deren charakteristische Formensprache an der Bauaufgabe Musikpavillon. Zur Zeit seiner Errichtung setzte er in der Landschaft des Zoologischen Gartens einen modernen architektonischen Akzent und vermittelte dem Besucher den Zoobesuch als eine zeitgemäße Freizeitgestaltung. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Musikpavillon im Wuppertaler Zoo ein Denkmal im Sinne des § 2 DSchG NRW darstellt. Die Unterschutzstellung erstreckt sich auf das gesamte Gebäude. (Haltaufderheide) |