Beschreibung
Das Objekt Hubertusallee 30 ist ein zweigeschossiges Gaststättengebäude, das im Jahre 1881 erbaut wurde und in den Jahren 1898/99 auf der Rückseite durch eine Halle erweitert wurde.
Der Bauherr, die Aktiengesellschaft "Zoologischer Garten" in Elberfeld, kaufte im Frühjahr 1880 nach längeren Diskussionen, die in der Öffentlichkeit ausgetragen wurden, das Gelände "Am Kothen". Im Juni 1880 wurde ein Architektenwettbewerb für das Restaurationsgebäude ausgeschrieben, und wenige Wochen später wurden die Architekten Emil Rudolf Janda und Harry Puttfarcken aus Hamburg mit dem 1. Preis, die Architekten Tüshaus und Leo von Abbema aus Düsseldorf mit dem 2. Preis ausgezeichnet. Da keiner der beiden Entwürfe direkt umzusetzen war, wurde der Architekt Kayser beauftragt, unter Berücksichtigung der vorliegenden Entwürfe die Ausführungspläne zu zeichnen. Die Hauptschauseite ist durch einen Mittelrisalit und Ecktürme in fünf Abschnitte gegliedert. Die Ecktürme sind im Erdgeschoss einachsig, in den Obergeschossen weisen sie gekuppelte Fenster auf. Der Mittelrisalit ist dreiachsig, mit zentral angeordnetem Haupteingang. Die beiden übrigen Fassadenabschnitte sind jeweils vierachsig gegliedert.
Die Giebelseiten zeigen eine Staffelung des Baukörpers. Der vordere Bereich des Hauptgebäudes ist zweigeschossig, im rückwärtigen, zum Garten gelegenen Teil, ist nur der Bereich des Hauptsaales zweigeschossig ausgeführt. Das unruhige Bild wird durch den dreigeschossigen Eckturm sowie die Giebelwand des Anbaues ergänzt, der nach oben rundbogig abschließt. Die Rückseite des Gebäudes war ursprünglich neunachsig angelegt, der mittlere fünfachsige Teil war zweigeschossig. Die Erweiterung des Gebäudes erfolgte durch den Architekten Rudolf Hermanns, der bei der Anlage und Planung der Wohnbebauung im Zoo-Viertel eine wichtige Rolle spielte. Das Gebäude wurde auf der Rückseite um eine 81 m lange und 11,5 m breite Halle mit Tonnengewölbe erweitert, die Gartenseite der Halle besitzt ein durchlaufendes Fensterband, nur dünne gusseiserne Säulen tragen das Gewölbe und das Dach auf dieser Seite. Die modernen Ergänzungen, der heutige Eingangsvorbau auf der Vorderseite, der Haupteingang an der Südwestseite und die eingeschossigen Bauten auf der Nordostseite, ergänzen heute das Bild.
Der Mittelrisalit der Vorderseite tritt deutlich vor und weist in beiden Geschossen rundbogige Öffnungen auf. Im Erdgeschoss wird der Eingang auf der Mittelachse zusätzlich durch einen Dreiecksgiebel hervorgehoben, der auf Pilastern ruht. Im Erdgeschoss wird der Risalit seitlich von gequaderten Wandvorlagen eingefasst. Im Obergeschoss des Risalits werden die einzelnen Achsen durch Pilaster ionischer Ordnung voneinander getrennt. Die Achsen weisen jeweils zwei gekuppelte Rundbogenfenster auf, die von einem weiteren Bogen überfangen werden. Den oberen gestalterischen Abschluss des Mittelrisalits bildet ein Kranzgebälk, das einen Konsolfries aufweist. Ein Dreiecksgiebel mit ungeschmückter Giebelfläche schließt sich im Dachbereich an. Die beiden vierachsigen, an den Risalit anschließenden Bereiche der Fassade besitzen in beiden Geschossen Rundbogenfenster. Im Erdgeschoss werden die Fensteröffnungen von Quadern eingefasst, die Schlusssteine sind kräftig ausgeprägt. Im Obergeschoss weisen die Öffnungen schmale Profile als Einfassung auf, als Verdachung sind jeweils gerade Gebälkstücke über den Öffnungen angeordnet.
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<brDas Gebäude bildet den Ausgangspunkt der städtebaulichen Erschließung des Wohnviertels am Zoo. Zusammen mit der fast gleichzeitig errichteten Bahnstation bildet das Zoo-Gaststättengebäude den Endpunkt einer Hauptachse in diesem Viertel. 1886 ist anhand historischer Karten schon ein Verbindungsweg nachweisbar, der aber erst zwischen 1888 und 1982 befestigt und ausgebaut wurde. Die städtebauliche Planung des ganzen Viertels nahm später Bezug auf diese Achse.
Das Gebäude selbst zeigt in zahlreichen historistischen Details die typische Formensprache der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Der Eindruck eines gelungenen, in Proportionen und Achsen ausbalancierten Gebäudes verwischt sich eigentlich nur durch die wenig überzeugenden Giebelansichten, die sich in keiner Weise als Schauseiten darbieten.
Erhaltung und Nutzung liegen deshalb gemäß § 2(1) DSchG aus wissenschaftlichen Gründen im öffentlichen Interesse.
Die Unterschutzstellung erstreckt sich auf das gesamte Gebäude.
(Mo)
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