Wuppertal / Denkmalliste

Denkmalliste

Details

Friedrich-Ebert-Str. 20 - Laurentiuskirche
Adresse Friedrich-Ebert-Str. 20
Stadtbezirk Elberfeld
Denkmalnummer 151
Eintragungsdatum 04.10.1984
Schutzumfang gesamtes Gebäude
Klassifizierung Denkmal
Beschreibung
Das o. g. Objekt ist die katholische Pfarrkirche St. Laurentius, 1828 bis 1835 von Adolf v. Vagedes erbaute, 1943 durch Brandbomben zerstörte und von 1945 - 1974 nach Plänen von Vagedes wieder aufgebaute, dreischiffige Hallenkirche mit südlichem Turmpaar und klassizistisch gegliedertem Quaderputz auf Bruchsteinmauerwerk. Das Turmpaar, zu Seiten einer vortretenden Flachgiebelfront mit tief eingeschnittener Bogennische, dreiteiligem Rundbogenfenster und Hauptportal ist mit achteckigen, kupferbekleideten und schlanken Turmhelmen versehen. Die dreijochigen Seitenfronten sind mit drei sehr breiten und hohen, dreigeteilten Rundbogenfenstern ausgestattet, deren Bleiverglasungen den Leidensweg des Heiligen Laurentius darstellen. Die Konstruktion der Hallenkirche besteht aus Kuppelgewölben über Gurtbögen, die auf vier freitragenden und geputzten Bruchsteinpfeilern ruhen, die das Mittelschiff von den Seitenschiffen begrenzen. Zu Beginn des Mittelschiffs tragen zwei dorische Säulen die in das Mittelschiff hineinkragende Orgelempore. Am Ende des Mittelschiffes führen drei Stufen in den Unterchor und von diesem drei weitere Stufen zum Oberchor hinauf. Auf jeder Seite des Unterchores befindet sich eine Sakristei mit überdeckender Empore. Von besonderem Reiz ist die barocke Innenausstattung, die die Klassizistische im hauptsächlich weiß gehaltenen Innenraum nachhaltig belebt. Die hervorragende Qualität der Architektur und des Dekors macht diese größte Kirche Wuppertals, die dem Heiligen Laurentius, dem Stadtpatron Elberfelds geweiht ist, zu einem seltenen Zeugnis des klassizistischen Kirchenbaues Nordrhein-Westfalens und unverzichtbaren Bestandteil und Mittelpunkt der historischen Bebauung am Laurentiusplatz. Die Kirche ist damit ein Zeugnis für die Geschichte Elberfelds. Erhaltung und Nutzung liegen deshalb gemäß § 2 (1) DSchG aus städtebaulichen, künstlerischen, wissenschaftlichen und stadthistorischen Gründen im öffentlichen Interesse. Die Unterschutzstellung erstreckt sich auf das gesamte Gebäude.