Adresse | Friedrich-Ebert-Str. 141 |
Stadtbezirk | Elberfeld-West |
Denkmalnummer | 2528 |
Eintragungsdatum | 05.11.1992 |
Schutzumfang | gesamtes Gebäude |
Klassifizierung | Denkmal |
Beschreibung Das Objekt Friedrich-Ebert-Straße 141 ist ein zweigeschossiges ehemaliges Wohnhaus mit ausgebautem Mansarddach, das heute zu Unterrichts- und Verwaltungszwecken genutzt wird. Das Gebäude besitzt verputzte, gegliederte Fassaden und wurde in Massivbauweise zwischen 1890 und 1895 erbaut. Die straßenseitige Fassade ist dreiachsig gegliedert. Die Fenster sind in beiden Geschossen dreiteilig mit Oberlichtern ausgebildet. Auf der Mittelachse ist im Obergeschoss ein rechteckiger Konsolerker angebracht, dessen Glockendach sich schon im Mansardbereich befindet. Die einzelnen Fassadenabschnitte sind durch dichte Reihen von Putzquadern voneinander getrennt. Die Fenstereinfassungen sind in den beiden äußeren Achsen gleichartig gestaltet. Das Gebäude gehört zu einem weitgehend erhaltenen historischen Straßenzug, der im Zuge der Stadterweiterung Elberfelds in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bebaut wurde. Dabei entstanden neben zahlreichen Mietwohnhäusern für einfache Arbeiter auch Gebäude, die dem Geschmack des gehobenen Bürgertums entsprachen. Dazu gehören auch einige Villen, die mit oftmals noch vorhandenen Fabrikbauten entstanden und damit augenfällig den für Wuppertal typischen, engen Bezug zwischen Arbeiten und Wohnen dokumentieren. Diese Verflechtung der beiden genannten Lebensbereiche ist für die Stadtentwicklung in der Gründerzeit in ganz Deutschland typisch, welche die stadtplanerische Idee der Trennung in Wohn- und Industriegebiete noch nicht kannte. In Wuppertal wird dieser Bezug an der Friedrich-Engels-Allee und an der Friedrich-Ebert-Straße am deutlichsten. Das Gebäude gehört zu den architektonisch und künstlerisch wichtigsten Bauten in Elberfeld. Die architektonische Gestaltung des Äußeren zeugt vom hohen Anspruch des Erbauers, dessen repräsentative Ausgestaltung des Gebäudes mit anerkannt qualitätvollen Beispielen im Wuppertaler Stadtgebiet, wie z. B. die Villa Seyd, durchaus konkurrieren kann. Davon zeugen die Verwendung zahlreicher Machtsymbole auf der Hauptfassade, wie z. B. Halbsäulen im Obergeschoss, figürlicher Schmuck im Bogenfeld des Erkers. Erhaltung und Nutzung liegen daher gemäß § 2 (1) DSchG aus städtebaulichen, wissenschaftlichen und stadthistorischen Gründen im öffentlichen Interesse. Die Unterschutzstellung erstreckt sich auf das gesamte Gebäude. |