Beschreibung
Die historische Stuckverzierung an der Giebelwand des Gebäudes Dorotheenstr.32 entstand - wie das im Elberfelder Adressbuch des Jahres 2005 als "Molkerei Nutricia" ausgewiesene Gebäude selbst - in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts. Als dessen Bauherr/Eigentümer erscheint, wie auch für die unmittelbar benachbarten, als Baudenkmale eingetragenen Gebäude Dorotheenstr. 30, 34, 36 und 38 sowie Charlottenstr. 37, 39, und 41, Herr Wilhelm Schupp jr.
Seine Familie war offenbar mit dem in Templin, im Regierungsbezirk Potsdamm geborenen Vater, Friedrich Wilhelm Schupp (geb. 1833), nach Wuppertal gezogen. Der Tod des Vaters, der zuletzt in der Hombücheler Str. 3 in Elberfeld wohnte, am 21.September 1916, wurde jedenfalls von einem Wilhelm Schupp jr., Dorotheenstr. 34, angezeigt (Stadtarchiv WU./ Sterberegister).
Die historische ‚Werbeanlage' weist, ganz in der der Tradition der selbstbewussten Unternehmer und Bürger des Gründerzeitalters, darauf hin, dass man sein "Baugeschäft" und "Architectur - Bureau" in der Charlottenstr. 41, sein Domizil in der Dorotheenstr. 34 findet.
Für die stilistisch frühe Gestaltungsformen des Jugendstils aufweisende, symbolisch Attributen der Freimaurerloge verpflichtete Anlage ist festzustellen, dass sie für Wuppertal das einzig erhaltene Zeugnis einer grossformatigen Geschäftspräsentation in Stuckausführung auf einer Gebäudewand ist.
Zu Wilhelm Schupp jr. kann nach vorläufigen Recherchen festgestellt werden, dass sein Baugeschäft offensichtlich erfolgreich arbeitete, da allein eine Überprüfung des Baublockes Dorotheen - Hedwig - Chalottenstr. für das Jahr 1905 ergab, dass von den noch heute vollständig vorhandenen 20 Gebäuden immerhin 7 seiner Bauherrenschaft zuzurechnen sind. Es ist davon auszugehen, dass er für die Errichtung etlicher weiterer Gebäude aus der Zeitstellung um 1900 in der dichten Blockbebauung der Elberfelder Nordstadt als
Bauherr/Baumeister/Architekt zuständig war und auch nachzuweisen ist.
Raumgreifendes Element der Giebelgestaltung ist ein zentrales Wappenschild mit profilierter Einrahmung, die in zurückhaltender Form in Akanthusranken ausläuft und in einen Hintergrund in Kratzputzausführung eingebettet wurde, der seinerseits einen Rahmen in den links und rechts glatt verputzten Gebäudekannten erhielt. Der obere, schräg zur Traufe verlaufende Kratzputzabsatz wird durch eine mit fünf Strahlen gen. Wappen leuchtende Sonne unterbrochen, die linkerhand aus dem Glattputzfirmament entwickelt ist.
Die Gestaltung des Wappens unterliegt nicht den strengen heraldischen Regelungen, sondern eher der Symbolik der Freimaurerzeichen, die vom heutigen Betrachter zwar erkannt, deren konkrete Bedeutung jedoch selten in ihrem tiefsten Sinnzusammenhang und im Kontext ihrer Entstehung verstanden werden können.
Insofern beschränkt sich diese Unterschutzstellung auf das Sichtbare:
Anstelle eines heraldisch üblichen Kopfabschlusses (mit Helm etc.) trägt das Wappenschild ein allsehendes Auge, dessen Iris und Pupille mit floralen Schmuckmotiven (Blumen) in Jugendstilform gefüllt sind - der Blick scheint himmelwärts gerichtet zu sein, wenn die obere zentrale Rahmung als Pupille interpretiert werden darf. Das Schild selbst dient als Schriftträger und informiert über den geschäftlichen Betätigungsrahmen W. Schupps jr. sowie über seine berufliche und private Erreichbarkeit. Die Gesamtdarstellung fußt giebelmittig, etwas über Sockelgeschosshöhe des Hauses, auf Zirkel, Dreieck/Polygon und Kreis. Zirkel, Dreieck und Kreis wiederum, eingebunden in ein über die Gesamtgiebelbreite führendes schlichtes Stuckgesims, sind schließlich optisch eingelagert in eine umfängliche Kratzputzkugel, die, in Entsprechung zum Trauffirmament, als Erdgeschoß fungiert.
Materiell handelt es sich mit einiger Wahrscheinlichkeit bei den ornamentierten Bereichen der Anlage um einen zementversetzten Stuck. Ob es möglicher Weise eine farbige Fassung der Darstellung gab, konnte bislang nicht untersucht werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die stuckierte Giebelwand des Gebäudes Dorotheenstr.32 ein bedeu-tendes Zeugnis für die städtebauliche und sozialgeschichtliche Entwicklung der Elberfelder Nordstadt zu Beginn des 20. Jahrhunderts darstellt.
Die Unterschutzstellung gem. § 3 DSchG erfolgt aus ortsgeschichtlichen, städtebaulichen, sozial- und architekturgeschichtlichen Gründen.
Die Unterschutzstellung erstreckt sich auf die gesamte nördliche Giebelwand des Gebäudes.
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