Beschreibung
Beschreibung
Team Wohnraumförderung
Die Wohnraumförderung umfasst:
- Mietwohnungsbau
- Maßnahmen im Bestand
- Eigentumsförderung
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW stellt im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramm des Landes NRW und den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) für Investoren, Eigentümer und private Bauherren/Käufer zinslose und zinsgünstige Darlehen für die Schaffung und den Erwerb von Wohnraum zur Verfügung. Durch die Förderung soll die Wohnraumversorgung für zum Beispiel Familien und Alleinerziehende, Senior*innen, Studierende, Menschen mit Betreuungsbedarf oder mit Behinderung verbessert werden.
Attraktive Tilgungsnachlässe mit bis zu 50% führen dazu, dass Mieten für öffentlich geförderten Wohnungsbau mit denen des freifinanzierten Sektors konkurrieren können und auch für Investoren wirtschaftlich rentabel sind.
Die für die Beantragung vorgeschriebenen Antragsvordrucke erhalten Sie zum Herunterladen unter www.nrwbank.de. (Öffnet in einem neuen Tab)
Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch bei der Bewilligungsbehörde empfohlen.
Für nähere Informationen rufen Sie uns gerne an oder senden eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an: