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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Voraussichtlich am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.

Ab dem 7. Januar 2025 können sich interessierte Wahlberechtigte als Wahlhelfer*in melden. Dazu wird ein Anmeldeformular zur Verfügung gestellt.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Um diese Wahlen in der Stadt Wuppertal durchführen zu können, ist die Mithilfe von vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern unerlässlich. 255 Wahlvorstände müssen mit jeweils sechs Personen besetzt werden. 

Alle Wahlvorsteher/innen und stellvertretende Wahlvorsteher/innen erhalten kurz vor dem Wahltermin eine Einweisung in ihre Tätigkeit. Deshalb ist es nicht entscheidend, ob Sie bereits einmal in einer solchen Funktion tätig waren oder nicht. Insbesondere "Neulinge" sind herzlich willkommen! Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten eine Vergütung. Um Ihnen eine zeitgemäße Anmeldung zu ermöglichen, stellen wir Ihnen ein elektronisches Anmeldeverfahren zur Verfügung.

Die Berufungsschreiben werden ab dem 27. Januar laufend versandt. Es muss damit gerechnet werden, dass die Festlegung ihres Einsatzes noch bis zum Samstag vor dem jeweiligen Wahltag erfolgen kann. Die Anmeldung erfolgt unverbindlich. 


Aufgaben

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer treffen sich morgens um 7:15 Uhr in ihrem Urnenbezirk, stellen die Wahlkabinen und die Wahlurne auf, legen die Stimmzettel bereit und vereinbaren den Schichtdienst. Sie müssen nämlich nicht den ganzen Tag im Wahllokal sitzen. Der Wahlvorstand ist groß genug, um eine Vormittagsschicht und eine Nachmittagsschicht zu bilden. Lediglich ab 17:45 Uhr muss das gesamte Team zur Vorbereitung der Auszählung der Stimmen wieder anwesend sein.

Folgende Aufgaben erwarten Sie am Wahlsonntag:

  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr

Sie brauchen keine Vorkenntnisse, müssen jedoch wahlberechtigt sein. Sie müssen am Wahltag 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ihre Meldung erfolgt absolut freiwillig. Es besteht keine Verpflichtung, bei einer Anmeldung zukünftig bei jeder Wahl zu helfen. Ihre Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freunden und Bekannten in einem Wahllokal werden berücksichtigt und meistens erfüllt.

Es besteht auch die Möglichkeit in einem Briefwahlvorstand mitzuwirken. Die Auszählung der Briefwahl findet zentral für alle Briefwahlvorstände, statt. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Briefwahlbezirke treffen sich um 14:30 Uhr.

Erfahrungsgemäß fallen am Wahltag bereits eingeteilte Personen aus. Um auf solche Fälle schnell reagieren zu können, wird eine sogenannte Sonntagsreserve gebildet, deren Mitglieder kurzfristig als Wahlhelfer/innen einspringen können. Die einberufene Wahlhelfer/innen dieser Einsatzreserve sollen sich am Wahlsonntag von 8 bis 16 Uhr bereit halten, da möglicherweise mit einem Einsatz zu rechnen ist. 

Vergütung

Funktion Erfrischungsgeld
Wahlvorsteher/in im Wahllokal 70 Euro
Stellvertretende/r Wahlvorsteher/in im Wahllokal 60 Euro
Sonstige Funktionen im Wahllokal 50 Euro
Wahlvorsteher/in im Briefwahllokal 60 Euro
Sonstige Funktionen im Briefwahllokal 50 Euro
Sonntagsreserve 20 Euro
Frau Susanne Klein
Sachbearbeiter/in

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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