Beschreibung
Beschreibung
Auskünfte und Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis dürfen nur bei einem berechtigten Interesse erteilt werden. Berechtigt sind beispielsweise:
- Eigentümer
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dinglich Berechtigte am Grundstück
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kaufinteressierte Personen
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künftige Hypotheken- und Grundschuldgläubiger
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Notare
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Entwurfsverfasser
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Fachplaner
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
Das berechtigte Interesse muss durch aussagekräftige Nachweise dargelegt und von Sachbearbeitern des Baulastenverzeichnisses geprüft werden.
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Baulasten werden im Gegensatz zu privatrechtlichen Vereinbarungen bezüglich eines Grundstücks nicht in das Grundbuch eingetragen, sondern im Baulastenverzeichnis geführt.
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Beim Baulastenverzeichnis werden Auskünfte zu bereits bestehenden Baulasten gegeben. Für die Eintragung von neuen Baulasten ist die untere Bauaufsicht (Ressort 105) zuständig.
- Negativbescheinigungen aus dem Baulastenverzeichnis werden u.a. in Verbindung mit der Amtlichen Bescheinigung über festgestellte Grenzen (Öffnet in einem neuen Tab) benötigt, um nachzuweisen, dass für eine Bauvorlage kein amtlicher Lageplan erforderlich ist (Bescheinigung gem. §3(3) BauPrüfVO).
Häufige Baulasten sind zum Beispiel:
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Erschließung eines Grundstücks sichern (Zufahrt)
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Bauen ermöglichen, auch wenn der Grenzabstand zu gering ist (Abstandfläche, Brandabstand)
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Anbauverpflichtung
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Stellplatzverpflichtung auf fremden Grundstücken
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baurechtliche Vereinigung von Grundstücken
Erhältlich als/Ausgabeformen:
Hinweis: Die Darlegung des berechtigten Interesses ist bei allen Formen von Auskünften und Auszügen erforderlich.
- Ein schriftlicher Auszug (Bescheinigung aus dem Baulastenverzeichnis) enthält:
- eine Bescheinigung über das Vorliegen bzw. Nicht-Vorliegen von Baulasten
- Kopien bzw. PDF-Dateien der Baulasttextblätter und der Lagepläne zur Baulast.
- Gerne können Sie unseren Online-Bestellassistenten (Öffnet in einem neuen Tab) nutzen, der Sie vollautomatisch durch den Bestellprozess führt und Ihnen die Bescheinigung als PDF-Download auf dem schnellsten Wege verfügbar macht. Weitere Informationen zur Online-Bestellung und den Bezahlmöglichkeiten finden Sie bei der Produktbeschreibung "Baulastenverzeichnis: Auszüge online bestellen" unter "Ähnliche Dienstleistungen".
- Schriftliche Auszüge können auch formlos schriftlich per Post, E-Mail oder persönlich beim Baulastenverzeichnis bestellt werden. Telefonische Bestellungen sind nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass je nach Art der Beantragung unterschiedliche Gebühren entstehen können (siehe "Gebühren" im Abschnitt "Details").
- Mündliche Auskünfte können telefonisch oder persönlich erfolgen. Telefonisch erhalten Sie die Information darüber, ob Baulasten eingetragen sind oder ein Grundstück baulastenfrei ist.
Auskünfte zu Baulast-Inhalten können nur persönlich vor Ort, nach Darlegung des berechtigten Interesses, erfolgen. Termine können sowohl telefonisch (siehe Kontakt) als auch per Online-Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab) erfolgen. Die persönliche Einsichtnahme findet im Neubau, Raum C-055, statt. - Eine Online-Einsicht in den Baulastennachweis ist über einen Kartendienst der Stadt Wuppertal möglich. Darin erwartet Sie eine farbliche Darstellung belasteter und/oder begünstigter Flurstücksflächen. Zur WMS-URL gelangen Sie unten über "Links und Downloads".