Sie können sich die Wahlunterlagen von der Wahlbehörde zusenden lassen. Für die Beantragung haben Sie folgende Möglichkeiten:
- elektronisch – über den Briefwahlantrag-Online (siehe unten) oder
- vor Ort – persönlich im Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, Raum A-350 vom 13. Mai bis zum 7. Juni 2024 oder
- per Post - an den Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal, Wahlbehörde, 42269 Wuppertal.
Dazu den Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig ausfüllen, unterschreiben und in einem frankierten Briefumschlag an die Wahlbehörde senden.
Es reicht aber auch ein formloser Antrag. Wenn Sie die Briefwahl formlos beantragen, geben Sie bitte unbedingt alle Daten zu Ihrer Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) an.
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines kann bis zum 7. Juni 2024, 18 Uhr, gestellt werden. Beachten Sie bitte die Versandzeiten der Post, insbesondere bei Sendungen ins Ausland. Alternativ kann die Sofortwahl ausgeübt werden. Wahlbriefe die am 9. Juni 2024 erst nach 18 Uhr eingehen, werden bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen im Rathaus, in Raum A-350 auch noch am Samstag, dem 8. Juni 2024 von 8 bis 12 Uhr sowie am Wahlsonntag in Raum C-208 von 8 bis 15 Uhr beantragt werden.
Dazu sind vom Beauftragten/Boten des Erkrankten mitzubringen:
- ein ärztliches Attest oder Bescheinigung des Krankenhauses,
- ein vom Erkrankten unterschriebener Briefwahlantrag,
- eine schriftliche Vollmacht des Erkrankten.